Die Finanzierung des Gesundheitswesens ist eine Dauerbaustelle, die auch in dieser Legislaturperiode nicht einmal annähernd beseitigt oder gar geschlossen wurde. Die Kassen mahnen seit langem vor den Konsequenzen für das Gesundheitssystem wie auch für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, also die Versicherten und Arbeitgeber. Jüngst äußerte sich das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) dahingehend, dass sich die Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) noch ungünstiger als bisher angenommen entwickeln würde. Aktuell wird von einem Anstieg der Sozialbeiträge (Sozialquote) im nächsten Jahr auf 42 Prozent ausgegangen.
Tatsächlich steigen die Ausgaben, die von der GKV zu stemmen sind, rasant – leider oft ohne spürbaren Mehrwert für die Versorgung. So verzeichnete die GKV allein im 1. Quartal 2024 ein Defizit in Höhe von 776 Millionen Euro! Zudem hat sich in den letzten Jahren etabliert, dass sich die Politik zum Stopfen von Finanzlöchern am Gesundheitsfonds der Krankenkassen bedient und gesamtgesellschaftliche Ausgaben auf die Solidargemeinschaft abwälzt. Hierzu zählen die Finanzierung des Innovationsfonds ebenso wie die des Krankenhausstrukturfonds oder der gematik; jüngstes Beispiel ist der Transformationsfonds. Dabei sind Beitragsgelder kein Notgroschen für das Regierungsportemonnaie, sondern sie dienen zur Sicherstellung der Versorgung der Versicherten! Laut einer forsa-Umfrage vom August 2024, die der IKK e.V. in Auftrag gegeben hat, sehen das die Versicherten ebenso: Mehr als zwei Drittel (67%) der Befragten meinen, die Krankenkassenbeiträge sollten ausschließlich zweckgebunden für Leistungen der Krankenkassen an ihre Versicherten verwendet werden.
Derweil Bundeskanzler Scholz verspricht, dass es mit ihm zu keinen Leistungskürzungen käme, steigt der Druck auf die Zusatzbeiträge. Vor zwei Wochen hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach dies erstmals eingeräumt. In diesem Jahr mussten bereits 22 Kassen ihre Zusatzbeiträge unterjährig erhöhen. Weitere werden zweifellos folgen.
Bereits seit mehreren Jahren wird die Finanzverantwortung der Kassen – und damit die Kernkompetenz der Selbstverwaltung – ausgehöhlt. Erschwerend kommt hinzu, dass die Kassen gegen verfassungsrechtlich fragwürdige Finanzierungskonstruktionen keine rechtlichen Mittel einlegen dürfen, da sie keine Grundrechtsträger sind und ihnen somit der Weg einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht nicht offensteht. Auch dieser Fakt wird von den Versicherten nicht nachvollzogen, wie die forsa-Umfrage klar aufweist: Drei Viertel der Befragten (74%) sind der Meinung, dass Krankenkassen als Treuhänder der Beitragsgelder gegen die Verwendung ihrer Gelder für gesamtgesellschaftliche Aufgaben klagen dürfen. Hierüber besteht Diskussionsbedarf!
Welche weiteren Ergebnisse unsere repräsentative Umfrage gebracht hat, welche finanziellen Konsequenzen sich aus den Gesetzgebungsverfahren aus dieser und der letzten Legislaturperiode noch ergeben und welchen politischen Handlungsbedarf die Innungskrankenkassen sehen, wurde bei einer Pressekonferenz am 29. August 2024, vorgestellt. Dazu zählen auch die Lösungsansätze, die das IKK-System sieht, um Beitragsmittel vor dem illegitimen staatlichen Zugriff zu schützen. Unterstützung kam von Prof. Dr. Rainer Schlegel, der als Präsident des Bundessozialgerichts die Maxime durchgesetzt hat, dass Beitragsgelder das Binnensystem der Sozialversicherung nicht verlassen dürfen.
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